Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
als „Freiheit + Werte“ möchten wir Sie über aktuelle Regelungen im Jahr 2024 informieren, die einen Einfluss auf Ihre finanzielle Freiheit und Werte haben, insbesondere im Kontext von Steuern auf ETFs.
Die Vorabpauschale und ihre Auswirkungen auf Ihre finanzielle Freiheit und Werte
ETFs gelten als sichere und kostengünstige Geldanlage. Ab 2024 müssen Sie jedoch im Januar Steuern auf Ihre ETFs zahlen, basierend auf der Vorabpauschale. Diese Steuer wird im Januar fällig, auch wenn bisher keine realisierten Gewinne verzeichnet wurden. Keine Sorge – im Falle eines späteren Verkaufs Ihrer ETFs wird die Vorabsteuer mit der tatsächlichen Steuer verrechnet.
Die Berechnung erfolgt anhand des Basiszinses, den das Bundesfinanzministerium zu Beginn des Jahres festlegt. Dieser orientiert sich an den Renditen von Bundesanleihen. Für 2023 beträgt der Basiszins 2,55 Prozent. Um die Vorabpauschale zu berechnen, benötigen Sie den Wert des Fonds zu Jahresanfang und -ende, die Art des Fonds sowie Ausschüttungen oder Dividenden.
Beispielrechnung: So wirkt sich die Vorabpauschale auf Ihre Finanzen aus
Angenommen, Ihr ETF war zu Jahresbeginn 10.000 Euro wert und endete bei 10.700 Euro mit 100 Euro Ausschüttung. Die Vorabpauschale beträgt dann 78,50 Euro. Je nach Fondsart (z.B. reiner Aktien-ETF) und Steuersatz kann die maximale Steuer berechnet werden, in diesem Beispiel 14,50 Euro.
Wann entfällt die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wird nur fällig, wenn die Fondsanteile im Wert steigen. Bei Ausschüttungen höher als der Gewinn entfällt die Steuer. Wenn Ihre Gesamtsteuern unter 1.000 Euro liegen, sind sie steuerfrei dank des Sparerfreibetrags.
Automatische Berechnung und Steuererklärung für Ihre finanzielle Freiheit
Ihre Bank berechnet die Vorabpauschale im Januar und zieht sie vom Verrechnungskonto ein. Achten Sie darauf, ausreichend Guthaben zu haben. Die Vorabpauschale muss in der Steuererklärung angegeben werden, aber viele deutsche Banken berechnen sie automatisch. Kontrollieren Sie Ihren Freistellungsauftrag, besonders nach einem Bankwechsel.
Steuern beim Verkauf Ihrer ETFs: Sicherung Ihrer Werte
Beim Gewinn aus dem Verkauf fallen die Abgeltungssteuer (26,38%) und Solidaritätszuschlag an. Verkauf mit Verlust ist steuerfrei und kann mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Bereits gezahlte Vorabsteuer wird mit der Abgeltungssteuer verrechnet.
Bleiben Sie informiert über die aktuellen Änderungen und sichern Sie Ihre finanzielle Freiheit sowie Werte durch eine optimierte Anlagestrategie im Jahr 2024!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Freiheit + Werte

