Riester-Rente

Riester-Rente: Warum sie sich am Ende kaum lohnt

Viele Sachsen erreichen derzeit das Ende der Ansparphase ihrer Riester-Rente. Die ausgezahlten Beträge sind oft ernüchternd, berichtet die Verbraucherzentrale. Hier sind fünf Möglichkeiten, sich das Geld auszahlen zu lassen.

Hoher Beratungsbedarf zur Riester-Rente

Der Beratungsbedarf zur Riester-Rente war schon immer hoch. Früher fragten Kunden, ob ein Riester-Produkt sinnvoll sei. Heute möchten sie wissen, wie es um ihre Vorsorge steht. Fabian Herbolzheimer, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen, beobachtet diesen Wandel. „Viele Menschen zwischen 55 und 65 stehen kurz vor der Auszahlung und fragen sich, was mit dem Ersparten geschehen soll.“

Die Riester-Rente im Überblick

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Zahlt jemand mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens ein, erhält er eine Zulage von 175 Euro jährlich. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro, für ältere Kinder 185 Euro. Die Beiträge können während der Ansparphase steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Hohe Kosten durch Bank- und Fondssparpläne

Überraschend hohe Kosten verursachen laut Herbolzheimer Bank- und Fondssparpläne. Werden die Verträge in eine Rentenversicherung überführt, können vierstellige Kosten oder Provisionen fällig werden. Seine Kollegen in Baden-Württemberg führen deshalb etliche Prozesse gegen Riester-Anbieter.

Die Verrentung

Die Idee des Riesterns ist, die gesetzliche Rente oder Pension aufzustocken. Wer in den Ruhestand geht, bekommt seine Einzahlungen, erhaltene Zulagen und die erwirtschaftete Rendite als monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente ist individuell verschieden und hängt von der Einzahlungsdauer und der Anzahl der Kinder ab. Wer vor 2012 eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann sich das Geld ab 60 auszahlen lassen. Bei späteren Verträgen ist das Mindestalter 62 Jahre.

Die Teilkapitalauszahlung

Sparer können sich bei Erreichen des Mindestalters bis zu 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen. Der Restbetrag wird als lebenslange Rente monatlich ausgezahlt. Die Teilauszahlung muss versteuert werden. Diese Option kann sinnvoll sein, um beispielsweise Kredite abzuzahlen oder einen Umbau zu finanzieren. Wichtig ist zu bedenken, dass ausgegebenes Geld nicht mehr für die Altersvorsorge genutzt werden kann.

Die Verwendung als Wohnriester

Immer häufiger wird das Riester-Kapital für den Kauf, Bau oder die altersgerechte Sanierung eines Eigenheims genutzt. Die Regeln sind komplex, weshalb eine Beratung wichtig ist. Wer die Wohn-Riester-Förderung nutzen möchte, muss einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögenstellen.

Die Kleinbetragsrente

Wenn das angesparte Riester-Kapital einen bestimmten Betrag unterschreitet, können Sparer sich das gesamte Geld auf einmal auszahlen lassen. Die Grenze für eine Kleinbetragsrente liegt derzeit bei monatlich 35,35 Euro. Eine rechtzeitige Stilllegung der Sparbeiträge kann dazu führen, dass man gezielt auf diese Regelung hinarbeitet. Die staatliche Förderung und Steuervorteile bleiben erhalten, allerdings muss die Einmalauszahlung versteuert werden.

Die Kündigung

Durch die Kündigung des Vertrages ist ebenfalls eine Einmalauszahlung möglich. Dabei gehen allerdings die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen verloren. Eventuell erwirtschaftete Renditen bleiben erhalten, müssen aber versteuert werden. Eine Kündigung kann jedoch häufig sinnvoll sein, um sich in bessere Anlageformen umzuorientieren. Wer sich zutraut, das Geld selbst anzulegen, kann dadurch oft höhere Renditen erzielen.

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Das Gespräch stellt KEINE Anlageberatung dar!


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